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Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene Person werden, die seine Ziele unterstützt.

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Bei minderjährigen Personen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

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Die Mitgliedschaft erfolgt durch mehrheitlichen Vorstandsbeschluss und beginnt am 1. Tag des folgenden Monats.

Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.

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Bei Ablehnung ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe der Ablehnung zu nennen. Die getroffene Entscheidung ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Zu Ehrenmitgliedern können Mitglieder ernannt werden,

die sich im Tierschutz allgemein, oder im Verein durch besondere Beteiligung und Verdienste verdient gemacht haben.

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Die Ehrenmitgliedschaft kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung verliehen werden. Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit.

 

Hier können Sie den Mitgliedsantrag herunterladen. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag per E-Mail an uns,

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oder per Post an:

Vergiss mich nicht Tiernothilfe e.V.

Hauptstraße 139

65817 Eppstein

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Wenn Ihr Antrag bei uns eingegangen ist und wir Ihn bearbeitet haben, erhalten Sie eine Nachricht.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

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13 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen können nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zu einem satzungsändernden Beschluss ist eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.

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Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.

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Hinsichtlich Satzungsänderungen, welche vom zuständigen Registergericht oder Finanzamt für erforderlich gehalten werden, wird der Vorstand ermächtigt, diese selbst mit einfacher Mehrheit zu beschließen und bei dem Registergericht anzumelden.

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